Mietausfallversicherung

Wenn die Einnahmen ausbleiben.

Wasserrohrbruch, Brandschaden, Sturmschaden: Wenn dein Vermietungsobjekt monatelang unbewohnbar ist, fehlen dir die Mieteinnahmen. Eine Mietausfallversicherung sichert genau dieses Risiko ab.

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Was ist eine Mietausfallversicherung?

Sie greift, wenn dein Vermietungsobjekt durch einen versicherten Sachschaden (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementar) ganz oder teilweise unbewohnbar wird und du dadurch Mieteinnahmen verlierst. Die Versicherung zahlt die ausgefallene Miete bis zur Wiederherstellung — meist bis zu 12, 24 oder 36 Monate.

💡 Wichtig zu wissen

Die Mietausfallversicherung wird häufig als Baustein der Wohngebäudeversicherung mitgeführt, kann aber auch als eigenständige Police für die Inhaltsversicherung oder Hausrat-FeWo gewählt werden. Wer als reiner Verwalter ohne Gebäude vermietet, sollte besonders auf diesen Baustein achten.

Was ist versichert?

  • Ausgefallene Mieteinnahmen infolge versicherter Sachschäden am Objekt
  • Wartezeit bis Wiederherstellung — meist 12–36 Monate Leistungsdauer
  • Nebenkosten-Ausfall (je nach Tarif)
  • Hotelkosten bei Selbstnutzung — Sonderbaustein für Hybrid-Nutzer

Zahlungsausfall-Variante

Spezielle Tarife decken auch Zahlungsausfälle durch zahlungsunwillige Mieter ab. Diese sind seltener, aber für Vermieter mit unsicheren Mietern eine wichtige Absicherung. Voraussetzung ist meist ein dokumentiertes Mahnverfahren und ein laufender Räumungsprozess.

Ab
6,20 € / Monat
Beispiel: Mietausfall als Baustein in einer FeWo-Hausrat, Versicherungssumme 12 Monatsmieten, 24 Monate Leistungsdauer.

Wer braucht eine Mietausfallversicherung?

  • Vermieter mit hoher Abhängigkeit von den Mieteinnahmen (z.B. Finanzierungs-Raten)
  • FeWo-Betreiber in Saisongebieten — ein 3-Monats-Ausfall kann eine ganze Saison kosten
  • Mehrfamilien-Vermieter mit großen Wassereinleitungs- oder Brandrisiken
  • Tiny-House & Hütten-Vermieter mit höherem Schadenrisiko durch Wetter

Häufige Stolperfallen

Nicht alle Schadensursachen sind versichert: Mietausfall durch Streit oder Insolvenz des Mieters ist NICHT automatisch dabei — dafür braucht's die Zahlungsausfall-Variante.

Leistungsdauer beachten: Manche Tarife zahlen nur 12 Monate. Bei größeren Wiederherstellungs-Arbeiten (Brand, Wasserschaden) kann das zu kurz sein.

Wiederaufbau-Bedingung: Bei vielen Tarifen muss tatsächlich wiederaufgebaut werden — sonst entfällt der Anspruch.

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